Nahrungsergänzungsmittel, Spezialnährstoffe und Protektiva

Oft ergibt sich die Frage, ob eine zusätzliche Zufuhr von Nahrungsergänzungsmitteln oder Spezialnährstoffen notwendig ist, bzw. ob nicht eine gesunde Ernährung ausreicht. Allgemein gesehen lässt sich die Frage schwer beantworten, da wir im Einzelfall den individuellen Bedarf nicht kennen und andererseits nicht wissen, wie viel zugeführt wird.

Sicherlich ist der Bedarf an bestimmten Bausteinen bei körperlicher Anstrengung und Belastung höher und auch wenn der Körper viele Bausteine selbst zusammensetzen kann, so ist dafür Energie erforderlich. In der Phase der Regeneration ist die Energiebereitstellung nicht immer optimal. Andererseits ernähren wir uns nicht immer gleichmäßig. Es gibt sicherlich Tage mit einer hohen Zufuhr an Obst und Gemüse aber auch Tage, wo es eher an wichtigen Bausteinen mangelt. Nahrungsergänzungsmittel haben den Vorteil der Regelmäßigkeit. Es werden dem Körper konstante Mengen bestimmter Substanzen zugeführt.

Der Körper ist unter Dauerbelastung. Dies ist vergleichbar mit einem Auto, das ständig fahren muß. Wir sind auf der Flucht. Der Körper erledigt nur die absolut notwendigen Reparaturen, damit die Flucht fortgesetzt werden kann. Dabei versucht der Körper möglichst wenig Energie zu verbrauchen. Die Folge ist schlecht ausgeführte Reparaturen mit einem Risiko zur Anfälligkeit. Es kann spekuliert werden, dass wenn wir dem Körper Bausteine liefern, die er unkompliziert für seine Reparaturen nutzen kann, dann wird er diese verwenden aus Bequemlichkeit und eventuell besser reparieren.

Was genau ist jedoch ein Nahrungsergänzungsmittel? Nach EU-Recht ist dies folgendermaßen definiert:

Ein Nahrungsergänzungsmittelist ist ein Lebensmittel, das

  1. dazu bestimmt ist, die allgemeine Ernährung zu ergänzen,
  2. ein Konzentrat von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung allein oder in Zusammensetzung darstellt und
  3. in dosierter Form, insbesondere in Form von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen, Brausetabletten und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeutel, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen in den Verkehr gebracht wird.

Eine wichtige Aussage ist, dass ein Nahrungsergänzungsmittel ein Lebensmittel ist und keine Arznei, d.h. es können damit keine Krankheiten geheilt werden.

Nahrungsergänzungsmittel enthalten klassischerweise Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente und Antioxidantien. Die Bestandteile werden in Nahrungsergänzungsmittelverordnung vom 24. Mai 2004 (BGBl. I S. 1011), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Januar 2007 (BGBl. I S. 46) geändert worden ist, festgelegt.

In der Anlage 1 (zu § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 3) sind die Vitamine und Mineralstoffe, die als Nährstoffe bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen, benannt.

Andere Präparate/Produkte. die beispielsweise Kollagen, Glucosamine, Chondroitinsulfat, Hyaluronsäure enthalten sind eher Spezialpräparate als klassische Nahrungsergänzungsmittel.

Anfrage:

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